Wir geben Sicherheit

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Observation

Der Observationsdienst ist ein wichtiger Aufgabenbereich im Sicherheitsdienst und wird auch als Personenüberwachung bezeichnet.              Hierbei müssen Ermittler sehr diskret vorgehen, indem Sie die entsprechende Person aus sicherer Entfernung beobachten, und je nach Auftragslage entsprechende Situationen auf Foto oder Video zu Beweiszwecken dokumentieren.
Observationen und Rund-um-die-Uhr-Beobachtungen erfordern zumeist ein ganzes Team von Ermittlern. Um eine Personenüberwachung durchführen zu können, muss ein berechtigtes Interesse seitens des Auftraggebers vorliegen. Erst dann dürfen die Ermittler tätig werden.
Ohne nachvollziehbaren Verdacht auf eine rechtswidrige oder strafbare Handlung ist die Personenüberwachung verboten.

Beispiele hierfür sind:

• Mitarbeiterüberwachung bei Verdacht auf Spesenbetrug, Lohnfortzahlungsbetrug, Diebstahl oder Schwarzarbeit.
• Observationen säumiger Schuldner, um deren Bonität festzustellen.
• Observation des Ehepartners bei Verdacht auf Untreue oder Unterhaltsbetrug.